Aufnahmeverfahren für neue Bewohner/-innen
Das Aufnahmeverfahren wird vom Sozialdienst des Wohnbereichs koordiniert. Ansprechpartner für Aufnahmeanfragen sind:
- Dr. Karl Stricker
Einrichtungsleiter
Tel. 02504/60-160, E-Mail
- Cornelia Bartholomaei
stv. Einrichtungsleiterin, Betreuungsdienstleiterin
Tel. 02504/60-166, Fax 02504/60-213, E-Mail
- Bärbel Suer
stv. Betreuungsdienstleiterin, Sozialdienst
Tel. 02504/60-318, Fax 02504/60-213, E-Mail
Die Kosten werden i.d.R. vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) im Rahmen der Eingliederungshilfe (§53 SGB XII) getragen. Der Antrag auf Kostenübernahme muss vom Bewerber oder dem Gesetzlichen Betreuer beim LWL gestellt werden. Eine Kostenübernahmezusage ist Voraussetzung für eine Aufnahme.
Fr. Bartholomaei oder Fr. Suer geben gerne Auskunft darüber, welche Unterlagen für einen Kostenübernahmeantrag vorgelegt werden müssen.
Download-Formulare zum Aufnahmeverfahren
Der Aufnahmebogen 1a dient bei einer Aufnahmeanfrage der Erfassung der wichtigsten Daten eines (potenziellen) neuen Bewohners.
Der Aufnahmebogen 1b erfasst wichtige verwaltungstechnische Daten eines (potenziellen) neuen Bewohners wie z.B. gemeldeten Wohnsitz, Krankenkasse, Kostenträger, Leistungen der Renten- und Pflegeversicherung etc.
Die Bescheinigung nach §36 Abs. 4 IfSG ist ein ärztliches Attest, das dem (potenziellen) neuen Bewohner bescheinigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer ansteckungsfähigen Lungentuberkulose vorhanden sind. Diese Bescheinigung wird vom Wohn- und Teilhabegesetz für neue Bewohner zwingend vorgeschrieben!
Der Tabellarische Sozialbericht enthält in kurzer Form Informationen zur Sozial- und Krankheitsanamnese sowie zur Diagnose des (potenziellen) neuen Bewohners. Darüber hinaus sollten Angaben zur aktuellen Lebenssituation und zum Hilfebedarf bzw. zu Förderzielen gemacht werden.
Word-Formular (docx) zum Ausfüllen am PC pdf-Datei zum Ausdrucken